polizeiliche Personenfeststellung

polizeiliche Personenfeststellung
polizeiliche Personenfeststellung,
 
Identitätsfeststellung, polizeiliche Präventivmaßnahme, die der Überprüfung oder Identitätsfeststellung einer Person im Rahmen der polizeilichen Aufgabenerfüllung (besonders zur Gefahrenabwehr) dient. Ausweispapiere müssen vorgezeigt und ausgehändigt werden. Die Polizeigesetze der Länder ermächtigen die Polizei, jemanden zur Dienststelle zu bringen und vorübergehend in Gewahrsam zu nehmen, wenn die Personenfeststellung an Ort und Stelle nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten durchführbar ist. (Kontrollstelle)

Universal-Lexikon. 2012.

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